Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen, einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Vor Vertragsabschluss hat er uns nun mitgeteilt, dass ihm eine Reha-Maßnahme bewilligt wurde. Der Termin hierfür steht noch nicht fest.
Bei neu eingestellten Mitarbeitern besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ja frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Zählt dies auch bei Reha-Maßnahmen? Würde also die Krankenkasse die Kosten übernehmen falls der Reha-Termin in die ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses fallen würde?
Vielen Dank!