Expertenforum - Reha

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Reha

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    folgende Frage:

    Ein Mitarbeiter war vom 05.02.2025 bis 26.02.2025 auf Reha.

    Ab dem 27.02.2025 fällt er aus der Lohnfortzahlung.

    Seine Wiedereingliederung war vom 17.03.2025 bis 13.04.2025.


    Bekommt er ab dem 27.02.2025 bis Ende seine Wiedereingliederung Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung?

    Oder bekommt für den Zeitraum vom 27.02.2025 bis 16.03.2025 Krankengeld von der Krankenkasse.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


     

  • 02
    RE: Reha

    Guten Tag,
     
    ist im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich, besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Hierfür sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, welche sich aus einer zwischen der Deutschen Rentenversicherung und den Krankenkassen abgeschlossenen Vereinbarung ergeben. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nur anhand der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls entscheiden. Wir legen Ihnen daher nahe, direkt mit der zuständigen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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