Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage:
Ein Mitarbeiter war vom 05.02.2025 bis 26.02.2025 auf Reha.
Ab dem 27.02.2025 fällt er aus der Lohnfortzahlung.
Seine Wiedereingliederung war vom 17.03.2025 bis 13.04.2025.
Bekommt er ab dem 27.02.2025 bis Ende seine Wiedereingliederung Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung?
Oder bekommt für den Zeitraum vom 27.02.2025 bis 16.03.2025 Krankengeld von der Krankenkasse.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.