Wir würden gerne Überstunden korrekt abrechnen.
Sachverhalt:
Die Arbeitgeberin hat Mitarbeiterinnen, die eine vertragliche Arbeitszeit von 20 Stunden/Woche haben.
Beide erbringen aber regelmäßig Überstunden. Dafür wird auf Grundlage des Vorquartals (medizinischer Bereich, d.h. es gibt vierteljährliche KV-Abrechnungen und die Berechnungsmethode steht im Arbeitsvertrag) ein monatlicher Betrag ausgezahlt, der alle drei Monate neu angepasst wird.
Diese Überstunden werden durch uns bislang jeden Monat als Einmalbezüge abgerechnet (sv-pflichtig + U1 und U2+keine Lohnfortzahlung).
Ist eine Mitarbeiterin krank, liegt dem Antrag auf Lohnfortzahlung bislang also nur das Gehalt zugrunde.
Eine Mitarbeiterin ist nun mehrere Wochen krank.
Sie hat mit der Arbeitgeberin gesprochen, daß Sie während dieser Zeit nicht nur ihr Grundgehalt sondern auch einen Ausgleich für die sonst regelmäßig erbrachten Überstunden erwartet.
Hierzu finden wir keine vernünftige Begriffsbestimmung – also – was sind regelmäßig erbrachte Überstunden, wie werden diese im Krankheitsfall genau ermittelt? Im Arbeitsvertrag steht hierzu leider nichts.
Bis zu diesem Punkt ist es ein arbeitsrechtliches Problem.
Aber wir meinen, daß regelmäßige Überstunden, die bei Krankheit weitergezahlt werden, dann auch bei dem Antrag auf Lohnfortzahlung berücksichtigt werden müssten.
Wäre es also richtig, wenn die monatlich ausgezahlten Überstunden weiterhin als Einmalbezüge abgerechnet werden, aber mit einer Lohnart sv-pflichtig + U1 und U2 pflichtig + Lohnfortzahlung=ja?
Oder sollten wir nicht als Einmalbezug sondern als monatlichen Bezug abrechnen? Bislang haben wir das nicht getan, um eventuelle Schwankungen auszugleichen.
(die Bruttogehälter für die 20 Stunden betragen rund 3.500-4.000 EUR, die Überstundenvergütungen bislang ca. 600-1.800 EUR monatlich)
Es wäre prima, wenn Sie uns hierzu unterstützen könnten.