Eine Mitarbeiterin erhält seit über einem Jahr einen Kinderbetreuungszuschuss ( steuer- und sozialversicherungsfrei) und nutzt auch das Firmenfitness-Angebot, bei dem ihr Anteil auch steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Bei der Berechnung für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, werden hier beide Bezüge berücksichtigt ? ( sowohl bei der Angabe des Brutto- sowie des Nettobezuges)? Oder wird hier nochmals unterschieden und nur der Kinderbetreuungszuschuss berücksichtigt?
Auf was muss noch geachtet werden, bzw. gibt es noch weitere Bezüge, die bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen?