Guten Tag,
vor vielen Jahren haben wir in regelmässigen Abständen bei unseren aktiven Minijobbern die Beschäftigungssituation schriftlich abgefragt. Unsere Arbeitsverträge enthalten die Formulierung
"Mit der Unterschrift bestätige ich, alle Hinweise verstanden zu haben. Die vorstehenden Angaben habe ich ordnungs- und wahrheitsgemäß beantwortet. Ich bin verpflichtet, jegliche Veränderung dem Arbeitgeber unverzüglich und schriftlich mitzuteilen."
In den Abfragebögen der Minijob-Zentrale steht die Formulierung "Unsere Entgeltunterlagen enthalten die Erklärung der oben genannten geringfügig entlohnten beschäftigten Person über weitere Beschäftigungen sowie die Bestätigung, dass uns die Aufnahme weiterer Beschäftigungen angezeigt wird."
Entbindet uns das von der Pflicht zur regelmässigen Abfrage der Beschäftigungssituation?
Vielen Dank, Gruß