Expertenforum - Regelaltersrentner und Rentenversicherung

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  • 01
    Regelaltersrentner und Rentenversicherung

    Guten Tag,

    ein bei uns beschäftigter versicherungspflichtiger Mitarbeiter mit vorgezogener Altersrente (jetzt PG: 120 und Beitr.gr.: 3111) bezieht ab 1.12.2024 Regelaltersrente und will noch ein Jahr arbeiten. Normal besteht doch in der RV ab 1.12.24 Versicherungsfreiheit mit PG 119 und Beitragsgruppe 3321? Kann der Mitarbeiter auf die Versicherungsfreiheit in der RV verzichten? Wenn ja, wie wäre dann PG und Beitragsgruppe?

  • 02
    RE: Regelaltersrentner und Rentenversicherung

    Hallo personalamt02,


    da nach Ihrer Schilderung der Bezug einer Altersrente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegt, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit folgendes:


    Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen und dem schriftlichen Nachweis, dass der Mitarbeiter auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, ist der Beitragsgruppenschlüssel „3121“ und der Personengruppenschlüssel „120“ zu verwenden.


    Die schriftliche „Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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