Guten Tag,
ein bei uns beschäftigter versicherungspflichtiger Mitarbeiter mit vorgezogener Altersrente (jetzt PG: 120 und Beitr.gr.: 3111) bezieht ab 1.12.2024 Regelaltersrente und will noch ein Jahr arbeiten. Normal besteht doch in der RV ab 1.12.24 Versicherungsfreiheit mit PG 119 und Beitragsgruppe 3321? Kann der Mitarbeiter auf die Versicherungsfreiheit in der RV verzichten? Wenn ja, wie wäre dann PG und Beitragsgruppe?