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  • 01
    Regelaltersgrenze und Menschen mit Bezug einer Rente für Schwerbehinderte

    Liebes Expertenteam,


    uns geht es um die Definition der Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit 2 Jahre vorher in Rente zu gehen und das Abschlagsfrei. Ist mit diesem früheren Eintritt, die gesetzliche RAG außer Kraft gesetzt, oder gilt diese im sozialversicherungsrechtlichen Sinne weiterhin? 


    Ein Beispielfall: 


    Ein MA, geboren am 05.11.1959, bezieht seit 2021 eine Altersrente für Schwerbehinderte. 

    Beitragsgruppenschlüssel 3111 und Personengruppenschlüssel 120 (richtig?)


    Laut DRV Rentenrechner erreicht dieser Fall die RAG am 01.02.2026

    Beitragsgruppenschlüssel 3321 und Personengruppenschlüssel 119 (richtig?)


    Unsere Frage ist, ob wir in diesen Fällen zur SV-rechtlichen Beurteilung, nun vom Datum der gesetzlichen RAG (01.02.2026) oder der vorgezogenen (01.02.2024) ausgehen?

  • 02
    RE: Regelaltersgrenze und Menschen mit Bezug einer Rente für Schwerbehinderte

    Sehr geehrte Frau Hoelzlein,
     
    zur Rentenversicherung sind Personen, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen, versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4  SGB VI).
     
    Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird hier lediglich auf die Regelaltersgrenze abgestellt. Davon abweichende Regelungen sind nicht vorgesehen.
     
    Insoweit ist in Ihrem Fall ab 01.02.2026 Renten- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit eingetreten.
     
    Die von Ihnen geschilderten Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel entsprechen der geltenden Rechtslage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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