Liebes Expertenteam,
uns geht es um die Definition der Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit 2 Jahre vorher in Rente zu gehen und das Abschlagsfrei. Ist mit diesem früheren Eintritt, die gesetzliche RAG außer Kraft gesetzt, oder gilt diese im sozialversicherungsrechtlichen Sinne weiterhin?
Ein Beispielfall:
Ein MA, geboren am 05.11.1959, bezieht seit 2021 eine Altersrente für Schwerbehinderte.
Beitragsgruppenschlüssel 3111 und Personengruppenschlüssel 120 (richtig?)
Laut DRV Rentenrechner erreicht dieser Fall die RAG am 01.02.2026
Beitragsgruppenschlüssel 3321 und Personengruppenschlüssel 119 (richtig?)
Unsere Frage ist, ob wir in diesen Fällen zur SV-rechtlichen Beurteilung, nun vom Datum der gesetzlichen RAG (01.02.2026) oder der vorgezogenen (01.02.2024) ausgehen?