Der Arbeitnehmer erreicht am 01.11.2025 die Regelaltersgrenze, bezieht jedoch weiterhin eine Teilrente und ist im Übergangsbereich (Midijob) beschäftigt.
Wie muss dieser Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich korrekt gemeldet werden — sowohl hinsichtlich des Personengruppenschlüssels als auch der Beitragsgruppenschlüssel?