Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter aus dem Rechtskreis West macht im Jahr 2026 Homeoffice im Rechtskreis Ost. Muss hierzu eine DEÜV-Meldung oder eine sonstige Änderungsmitteilung an die Einzugsstellen erstellt werden?
Lieben Dank im Voraus.
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Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter aus dem Rechtskreis West macht im Jahr 2026 Homeoffice im Rechtskreis Ost. Muss hierzu eine DEÜV-Meldung oder eine sonstige Änderungsmitteilung an die Einzugsstellen erstellt werden?
Lieben Dank im Voraus.
Hallo Roberto,
da die Angaben der Rechtskreiskennzeichen West (W) und Ost (O) zum 01.01.2025 weggefallen sind, ist seit diesem Zeitpunkt der Wechsel des Rechtskreises kein meldepflichtiger Tatbestand mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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