Hallo,
unser Behördengebäude befindet sich in einem Einkaufszentrum.
In diesem Einkaufszentrum eröffnet jetzt eine Bäckerfiliale.
Der Bäcker will unseren Mitarbeitenden dauerhaft einen Rabatt von 10 % auf das gesamte Sortiment gewähren.
Nun stellt sich die Frage, ob dieser Rabatt einen zu versteuernden geldwerten Vorteil darstellt.
Ich freue mich auf einen Antwort und bedanke mich schon jetzt.
Gruß Folkert Hippen