Liebes Expertenforum, wir haben folgenden Sachverhalt. Eine Firma mit mehreren Niederlassungen in Deutschland (Hauptsitz in Niedersachsen) und nur einer Niederlassung in Sachsen hat bisher die PV-Beiträge für alle Mitarbeiter zu je 50% AG-/AN-Anteil berechnet. Nun ist unsere Frage, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt oder dies (wie ich vermute) bisher falsch gelaufen ist? In Summe wurden zwar die Beiträge korrekt abgeführt, aber die Mitarbeiter vermutlich unrechtmäßig entlastet. Falls rechtlich doch erlaubt, würde sich dadurch ggf. ein geldwerter Vorteil für die Mitarbeiter ergeben? Wird diese Konstellation bei SV-Prüfungen geprüft und können damit noch Korrekturen erforderlich werden?
Vielen Dank im Voraus!