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  • 01
    PV-Abschlag bei verstorbenen Kindern

    Guten Tag,

    wie zählen kurz nach der Geburt verstorbene Kinder im Rahmen des DAPV-Verfahrens?

    Ist das richtig, dass diese bis zum fiktiven Erreichen des 25. Lebensjahres bei den PV-Beitragsabschlägen gezählt werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: PV-Abschlag bei verstorbenen Kindern

    Guten Tag,  
     
    der Pflegebeitrags-Abschlag wird bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, gewährt.
     
    Demnach müssten auch Kinder berücksichtigt werden, die leider verstorben sind, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben/hatten. Voraussetzung ist, dass das Kind tatsächlich gelebt hat. Totgeburten können nicht berücksichtigt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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