Liebes Expertenteam,
wir haben eine Frage zum neuen DÜ-Verfahren hinsichtlich der Kinderdaten. Sind wir verpflichtet, die eingespielten Daten mit "unseren" bereits im System hinterlegten Kindern abzugleichen oder können wir die Abrechnung einfach "laufe lassen" und den Mitarbeiter um Prüfung der Daten bitten? Wir haben über 3500 Beschäftigte und fragen uns, wie das bei anderen Unternehmen in der Praxis aussieht.
Vielen Dank.
Herzliche Grüße,
Ihr Gehaltsteam