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  • 01
    PUEG - Neues DÜ-Verfahren (DaBPV)

    Ich habe die Kinderdaten zurückgemeldet bekommen. Einige Arbeitnehmer haben mehr Kinder zurückgemeldet bekommen, als sie haben. Nach Rücksprache mit den Arbeitnehmern haben sie tatsächlich diese Kinder nicht. Was muss ich als Arbeitgeber nun machen. Die zurückgemeldeten Daten verwenden oder die Kinder die ich als Nachweis schon habe und die mir bestätigt wurden?

  • 02
    RE: PUEG - Neues DÜ-Verfahren (DaBPV)

    Hallo Personal,
     
    sofern dem Arbeitgeber Informationen vorliegen, die von der Meldung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abweichen, sind die vorliegenden Nachweise zugrunde zu legen oder eine Aufklärung über die betreffende Person zu veranlassen.
    Wurde hierbei die Elterneigenschaft und Kinderanzahl anhand geeigneter Unterlagen bestätigt, sind diese zugrunde zu legen.
     
    Die abweichenden Informationen des BZSt werden dann nicht Grundlage der Beitragsberechnung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: PUEG - Neues DÜ-Verfahren (DaBPV)

    Der Arbeitnehmer hat mir gesagt, dass er keine weiteren Kinder hat. Wo kann sich der Arbeitnehmer erkundigen um zu erfahren wo das Kind her kommt oder ob es ein Übertragungsfehler ist.

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