Expertenforum - PUEG - ELSTAM - Nachweis Kinder

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  • 01
    PUEG - ELSTAM - Nachweis Kinder

    Hallo, es gab schon ein Thema hierzu.

    Uns liegt der Fall vor, dass wir mit den ELSTAM mal einen halben Ki-FB erhalten haben, dieser müsste doch aber ein Leben lang auch beweisen, dass ich mind. ein Kind habe und daher auch keinen Zuschlag zahlen muss, oder? Die Ki-FB ist mittlerweile wieder entfallen...hier muss ich dann aber nicht die Voraussetzungen noch mal prüfen, da Ki-FB ja nur für tats. anzurechnende Kinder vergeben werden, nicht wahr?

    So meine ich es auch in den Rundschreiben gelesen zu haben, dass der ELSTAM - Nachweis ausreichend ist - zumindest für die Beurteilung, dass mind. ein Kind vorhanden ist. ODER? Danke.

  • 02
    RE: PUEG - ELSTAM - Nachweis Kinder

    Guten Tag,
     
    das Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Es sollen alle Urkunden berücksichtigt werden können, die geeignet sind, zuverlässig die Elterneigenschaft des Mitglieds (als leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern) zu belegen. Der Nachweis der Elterneigenschaft ist gegenüber der beitragsabführenden Stelle zu erbringen, d. h. gegenüber demjenigen, dem die Pflicht zum Beitrags-Einbehalt und zur Beitragszahlung obliegt (z. B. Arbeitgeber, Rehabilitationsträger, Rentenversicherungsträger).
     
    Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die den Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung nicht zu zahlen haben, den Nachweis über die Elterneigenschaft zu den Lohnunterlagen zunehmen.
     
    Weitergehende Informationen zum Thema können Sie den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Beitragszuschlag für Kinderlose und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 7. November 2017 entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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