Hallo, es gab schon ein Thema hierzu.
Uns liegt der Fall vor, dass wir mit den ELSTAM mal einen halben Ki-FB erhalten haben, dieser müsste doch aber ein Leben lang auch beweisen, dass ich mind. ein Kind habe und daher auch keinen Zuschlag zahlen muss, oder? Die Ki-FB ist mittlerweile wieder entfallen...hier muss ich dann aber nicht die Voraussetzungen noch mal prüfen, da Ki-FB ja nur für tats. anzurechnende Kinder vergeben werden, nicht wahr?
So meine ich es auch in den Rundschreiben gelesen zu haben, dass der ELSTAM - Nachweis ausreichend ist - zumindest für die Beurteilung, dass mind. ein Kind vorhanden ist. ODER? Danke.