Liebes Team,
eine Sache, die mir noch nicht klar ist, ist, welche Informationspflichten hinsichtlich seiner Kinder ein Mitarbeiter zu Eintritt hat, also welche Angaben er im Personalfragebogen machen muss.
Muss er wie bisher die Daten für die zu berücksichtigenden Kinder angeben, so dass wir prüfen können, ob die elektronischen Daten plausibel sind oder ist er verpflichtet, seine Abrechnung zu prüfen und sich bei Abweichungen zu melden?
Wir haben immer wieder Mitarbeiter, die nur so viele Daten angeben wie unbedingt notwendig und sich auch beschweren, wenn sie die Daten ihrer Kinder angeben müssen.
Denn wenn ein Mitarbeiter gar keine Angaben macht, kann ich ja auch nicht prüfen, ob die elektronischen Daten plausibel sind, aber natürlich kann ich dann einen Mitarbeiter ggf jahrelang mit falschen Beiträgen abrechnen
Herzliche Grüße
Susanne Springer