Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es als kritisch anzusehen wenn, nachdem uns über die ELStAM-Datenbank ein geänderter Kinderfreibetrag, von 2,0 auf 3,0, eingespielt wurde, wir selbständig die Anzahl der Kinder für die Pflegeversicherung anpassen und demnach ein Abschlag generiert wird?
Als Hintergrund - eine Person hat das Anschreiben mit der Bitte um Angabe der Kinder unter 25 Jahren nicht beantwortet. In der SV waren entsprechend auch keine Kinder berücksichtigt. Durch den bereits vorhandenen Kinderfreibetrag von 2,0 wurde kein PV-Zuschlag fällig. Unser Lohnprogramm prüft ob ein PV-Zuschlag gezahlt werden muss anhand der ELStAM-Daten, aber nicht die Anzahl der Kinder. Diese müssen manuell erfasst werden.
Jetzt kam die Erhöhung von 2,0 auf 3,0 und eben die Thematik, ob man das entsprechend erfassen kann oder die Person das proaktiv mitteilen muss, damit wir als Arbeitgeber sicher sind?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Tunger