Ein Mitarbeiter hat im Januar 2025 eine Gehaltserhöhung auf EUR 6.200 (EUR 6.200 x 12 =
EUR 81.000) erhalten.
Im Dezember 2025 erfolgte die Prüfung der JAEG. Hierbei wurde festgestellt, dass er die JAEG 2025 überschritten hat, aber nicht die JAEG für 2026.
Im Januar 2026 hat er eine Gehaltserhöhung um EUR 550 erhalten. Die Erhöhung wurde bereits im November 2025 beschlossen. Hierzu gibt es auch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag aus dem November. Mit dem neuen Gehalt von EUR 6.750 EUR kommt er über die JAEG für 2026.
Ab wann ist er versicherungsfrei?