Wir prüfen derzeit die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) für das Jahr 2026 bei mehreren Mitarbeitern.
In diesem Zusammenhang stellt sich folgende Frage:
Wenn einem Arbeitnehmer ein pauschalversteuerter Sachbezug gemäß § 37b Abs. 1 EStG gewährt wird und dieser entweder monatlich oder zu festgelegten Zeitpunkten im Jahr anfällt, ist dieser Sachbezug bei der Berechnung der JAEG zu berücksichtigen?
Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem Arbeitsvertrag zur Vergütungsregelung:
Der Arbeitnehmer erhält für seine vertraglich bestimmte Tätigkeit eine Tätigkeitsvergütung.
Diese setzt sich ab dem XX.XX.XXXX wie folgt zusammen:
• monatliches Entgelt in Höhe von EUR X.XXX,00 brutto
• zusätzlicher monatlicher Sachbezug in Höhe von EUR 300,00
• zusätzlicher Sachbezug in Höhe von EUR 860,00 jeweils im Mai und November eines Jahres
Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, ob pauschalversteuerte Sachbezüge gemäß § 37b Abs. 1 EStG auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung sowie teilweise im Mutterschutz zu berücksichtigen sind.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob variable Vergütungsbestandteile in Form von Provisionen bei der Berechnung der JAE zu berücksichtigen sind.
Konkret geht es um Provisionen aus der Vermittlung von Immobilien, die arbeitsvertraglich lediglich als prozentualer Anteil an einer erfolgreichen Vermittlung vereinbart sind. Erfolgt keine Vermittlung, wird auch keine Provision gezahlt.
In den uns vorliegenden Fällen handelt es sich teilweise um sehr hohe Provisionszahlungen von bis zu EUR 100.000,00, wodurch es zu Grenzfällen im Hinblick auf die JAEG kommt.
Wir bitten daher um Ihre Einschätzung, ob und in welcher Weise solche provisionsabhängigen Entgeltbestandteile in die Berechnung einzubeziehen sind.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung