Hallo, die Prüfung für 2026 hat für zwei Mitarbeiter ergeben, dass sie 2025, aufgrund der Erhöhung der Grenzen, sowie auch in der Prognose 2026 die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten. 2023 sowie 2024 wurde die Grenze überschritten und sie wurden freiwillig gesetzlich (9111) versichert. Müssen wir sie jetzt wieder in die Pflichtversicherung nehmen, da sie die Grenze in 2025 und voraussichtlich auch in 2026 unterschreiten?
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Prüfung Jahresentgeltgrenze
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RE: Prüfung Jahresentgeltgrenze
Guten Tag,
ja, die Meldungen müssen von den Beitragsgruppen 9111 auf 1111 abgeändert werden. Die Abmeldung erstellen Sie mit Grund 33 und die Neuanmeldung mit Grund 13
Mit freundlichen Grüßen
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