Expertenforum - Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze

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  • 01
    Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo,


    bin ich richtig in der Annahme dass erfolgsabhängige Provisionszahlungen (Auszahlung vierteljährlich) nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt und damit bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht berücksichtigt werden?

    Vielen Dank vorab!

  • 02
    RE: Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Guten Tag,
     
    zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Neben dem laufenden Arbeitsentgelt sind also auch regelmäßig gewährte Sonderzuwendungen bzw. Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages) mindestens einmal jährlich erwartet werden können.
     
    Variable Arbeitsentgeltbestandteile gehören – unabhängig davon, ob sie individuell-leistungsbezogen oder unternehmenserfolgsbezogen gezahlt werden – grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, da in aller Regel zum Zeitpunkt der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts ungewiss ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe diese Entgeltbestandteile gewährt werden. Besteht hingegen ein Anspruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil an individuell-leistungsbezogenen oder unternehmenserfolgsbezogenen Arbeitsentgeltbestandteilen, sind diese Entgeltbestandteile bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen.
     
    Wird bei der Ermittlung der erfolgsabhängigen Provision kein garantierter „Sockelbetrag“ ausgezahlt, werden diese Beträge nicht der vorausschauenden Berechnung des regelmäßigen Entgeltes zugerechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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