Hallo liebes Expertenteam,
ich habe einen Mitarbeiter, der privat versichert ist und für den die besondere JAEG von 66.150 Euro gilt. Er unterschreitet mit seinem Gehalt seit 2012 erstmalig die JAEG (RV-Brutto 64.890,88 Euro). Zusätzlich zu seinem Gehalt bekommt er Schichtzulagen, die aus Bereitschaftsdiensten resultieren. Für 2025 sind 7 Bereitschaftsdienste geplant. Dafür erhält er neben einer Antrittsgebühr in Höhe von 216 Euro weitere Zuschläge wie Sonntagszuschläge und Nachtzuschläge, die aus der Leistung von Überstunden resultieren. Allein durch die Zahlung der 7 Antrittsgebühren würde sein voraussichtliches RV-Brutto über der besonderen JAEG liegen (66.402,88 Euro). Kann ich bei der Beurteilung der Krankenversicherungspflicht die Zahlung der Antrittsgebühren mit einbeziehen und er kann privat versichert bleiben?
Danke schon vorab für Ihre Antwort und viele Grüße
Katharina