Hallo,
müssen regelmäßige Entgeltumwandlungen wie. z.B Bikeleasing, PC Leasing etc. bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden ?
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Hallo,
müssen regelmäßige Entgeltumwandlungen wie. z.B Bikeleasing, PC Leasing etc. bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden ?
Vielen Dank vorab !
Hallo Frau Amann,
eine Gehaltsumwandlung (z. B. „Bike-Leasing“, oder „PC-Leasing) ist - ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit - grundsätzlich möglich und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers.
Dem um die Entgeltumwandlung verminderten Arbeitsentgelt ist allerdings der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung ergibt, hinzuzurechnen.
Sofern durch die vorstehend beschriebene Vorgehensweise die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze dauerhaft unterschritten wird, tritt ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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