Guten Tag, ein bisher voll SV-pflichtiger Mitarbeitender überschreitet mit seinem Entgelt für 2025 die JAEG und würde bei der Hochrechnung seiner Dezember/Januarvergütung auch die JAEG für 2026 überschreiten. Jetzt geht er aber ab 01.02.2026 für 12 Monate auf Teilzeit und unterschreitet damit die JAEG für 2026. Müssen wir ihn für Januar trotzdem noch auf freiwillig Versichert umschlüsseln und ab Januar wieder als pflichtig, oder lassen wir dann auch den Januar unverändert als SV-pflichtig?
Danke