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  • 01
    Prüfung JAEG- Teilzeit ab Februar

    Guten Tag, ein bisher voll SV-pflichtiger Mitarbeitender überschreitet mit seinem Entgelt für 2025 die JAEG und würde bei der Hochrechnung seiner Dezember/Januarvergütung auch die JAEG für 2026 überschreiten. Jetzt geht er aber ab 01.02.2026 für 12 Monate auf Teilzeit und unterschreitet damit die JAEG für 2026. Müssen wir ihn für Januar trotzdem noch auf freiwillig Versichert umschlüsseln und ab Januar wieder als pflichtig, oder lassen wir dann auch den Januar unverändert als SV-pflichtig?

    Danke

  • 02
    RE: Prüfung JAEG- Teilzeit ab Februar

    Hallo SDW Personal,
     
    beim Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht gilt, dass bei der zum Ende des laufenden Kalenderjahres (hier: 2025) erforderlichen Prognoseentscheidung zur Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts für das kommende Kalenderjahr in der Regel das vereinbarte Arbeitsentgelt auf ein zu erwartendes Jahresarbeitsentgelt für das nächste Kalenderjahr hochzurechnen ist.
     
    Dabei sind alle Entgeltveränderungen, d.h., sowohl Entgeltminderungen als auch Entgelterhöhungen zu berücksichtigen.
     
    Das hat zur Folge, dass in solchen Fällen bei der am Jahresende vorzunehmenden Prognose, ob die Jahresarbeitsarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird, feststehende Entgeltveränderungen bei (noch) bestehender Krankenversicherungspflicht zu berücksichtigen sind.
     
    Daher unterliegt das Beschäftigungsverhältnis in Ihrem Fall im Kalenderjahr 2026 weiterhin der Krankenversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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