Ein Mitarbeiter, der bis zum August 2025 ein Firmenwagen hatte, kam auf ein monatliches Einkommen von EUR 6.303,00 und war somit freiwillig in der KV/PV (9111).
Durch den Wegfall des geldwerten Vorteils aus der Überlassung des Firmenwagens hat sich sein regelmäßiges Arbeitsentgelt ab September 2025 auf EUR 6.000,00 reduziert. Damit liegt sein monatliches Einkommen künftig unter der gesetzl. Arbeitsentgeltgrenze.
Der Mitarbeiter wurde zum 01.09.2025 als Pflichtmitglied in der KV/PV (1111) gemeldet.
War das korrekt? Obwohl er aufs Jahr gesehen über die JAEG von EUR 73.800,00 liegt?
Hinweis: der MA bezieht seit dem 01.11.2024 eine Altersvollrente. Somit in der KV freiw. ermäßigter Beitrag und ab 01.09.2025 ermäßigter Beitrag KV.
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