Liebes Expertenforum,
ein neuer Mitarbeiter beginnt am 01.02.. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 10.000,-€.
Sein Vertrag ist auf 3 Monate befristet.
1. Wie errechne ich die JAE (3x 10.000 oder 12x 10.000)?
2. (Abänderung/ Ergänzung) Er gibt auf dem Personalbogen an, daß er die JAE voraussichtlich in 2026 überschreiten wird. Ändert sich durch seine Angabe aufgrund des BSG Urteils GS 2/64 vom 30.06.1965 etwas an der Antwort zu Frage 1?
Vielen lieben Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt