Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu prüfen:
Nach abgeschlossener Meisterschule möchte die Person bei unserem Mandaten für 1,5 Monate kurzfristig beschäftigt werden (Vollzeit), bis er dann nahtlos bei einem anderen Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben wird. Er ist nicht arbeitssuchend gemeldet und aufgrund seines Alters (22 Jahre) noch bei seinen Eltern familienversichert.
Unserer Ansicht nach ist hier Berufsmäßigkeit zu unterstellen, die Beschäftigung wäre somit sozialversicherungspflichtig.
Wie würden Sie das beurteilen?
Vielen Dank!