Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Prüfung Berufsmäßigkeit / Kurzfristige Beschäftigung

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu prüfen:


    Nach abgeschlossener Meisterschule möchte die Person bei unserem Mandaten für 1,5 Monate kurzfristig beschäftigt werden (Vollzeit), bis er dann nahtlos bei einem anderen Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben wird. Er ist nicht arbeitssuchend gemeldet und aufgrund seines Alters (22 Jahre) noch bei seinen Eltern familienversichert.


    Unserer Ansicht nach ist hier Berufsmäßigkeit zu unterstellen, die Beschäftigung wäre somit sozialversicherungspflichtig.

    Wie würden Sie das beurteilen?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Prüfung Berufsmäßigkeit / Kurzfristige Beschäftigung

    Hallo KSchmidt02,
     
    Ihrer Auffassung, dass in diesem Fall in der kurzfristigen Beschäftigung von Berufsmäßigkeit auszugehen ist (sofern das monatliche Entgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze übersteigt) und demzufolge ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, stimmen wir zu, da die betroffene Person nach abgeschlossener Meisterschule grundsätzlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam       
     

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