Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Verbeitragung der Provision im Krankengeldbezug.
Die Provision wird im Folgemonat für den Vormonat bzw. bei Rechnungsstellung vergütet. Wie verhält es sich mit der Verbeitragung in der Sozialversicherung, wenn keine SV-Tage vorhanden sind ?
Der Mitarbeiter hat einen geldwerten Vorteil für die Dienstwagenüberlassung und zusätzlich noch die Provisionszahlungen.
Wie haben wir das zu verbeitragen ?
Vielen Dank