Sehr geehrtes Experten-Team,
unser Prokurist soll eine einmalige Provisionszahlung für seinen unermüdlichen Einsatz in den beiden vergangenen Jahren für das Beschaffen von Aufträgen erhalten. Er bekommt ein regelmäßig monatlich festes Bruttogehalt oberhalb der KV/RV Beitragsbemessungsgrenze, sein Jahresarbeitsentgelt überschreitet regelmäßig die KV-Pflichtgrenze. Laufende Provisionszahlungen erhält er nicht. Nun steht die Frage im Raum, ob es sinnvoll wäre, den Gesamtbetrag der einmaligen Provisionszahlung in 2-3 Teilbeträgen über das Jahr verteilt zu zahlen anstelle in voller Höhe auf einmal? Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spielt die Märzklausel u.E. bei ihm keine Rolle. Wie sieht es von der Lohnsteuer her aus? Hier dürfte es doch auch keinen Unterschied machen, da die Abrechnungssoftware die Lohnsteuer für sonstige Bezüge/Einmalbezüge jahresbezogen nach der Jahressteuertabelle berechnet. Insofern ergibt sich nach unserer Auffassung ein Steuerabzugsbetrag für den sonstigen Bezug, dessen Höhe innerhalb eines Jahres gleich hoch ausfällt, unabhängig davon, in wie viele Tranchen der Gesamtbetrag der Provision aufgeteilt wird. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt in Bezug auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs? Ist es vorteilhafter die Provisionszahlung aufzuteilen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.