Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um ein Versicherungsbüro wo ein Mitarbeiter nach dem Austritt bis zu drei Jahre ein Anspruch für die Zahlung einer Provisionsausfallentschädigung hat. In meinem aktuellen Fall ist die Mitarbeiterin im Versicherungsbüro im Juni 2025 ausgeschieden. Die LVM-Versicherung teilt dem Versicherungsbüro mit, dass für das Jahr 2024 eine Ausfallentschädigung von 117,34 € und für das Jahr 2025 von 90,36 € gezahlt werden muss. Im Lohnsteuerrecht gilt die Versteuerung in dem Monat wo das Geld gezahlt wird. Nach dem Einlesen im Bereich Sozialversicherungsrecht hatte ich es so herausgelesen, dass die Provisionsausfallentschädigung nicht als Einmalzahlungen, sondern als laufender Bezug gelten, damit ist sie auch im Monat der Zahlung beitragsrechtlich zuzuordnen. Die LVM berechnet dieses jedoch auf das komplette Jahr. Meine Frage besteht nun in welchen Monat muss ich diese Zahlung auf die Lohnabrechnung ausweisen, gilt laufender oder einmaliger Bezug und was ist hier noch an Besonderheiten zu beachten.
Vielen Dank für die kurze Rückmeldung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Penkert