Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Projektstudium

    Guten Tag,


    wir möchten einem eingeschriebenen Studenten ein Projektstudium bei uns im Betrieb anbieten.


    Laut der Projektstudienordnung handelt es sich um ein berufspraktisches Studiensemester mit mindestens 10 Wochen und muss dem Umfang einer Vollbeschäftigung entsprechen. Während des berufspraktischen Studiensemesters bleibt der Studierende Zugehöriger der

    Hochschule mit allen Rechten und Pflichten. Zum Thema Versicherungsschutz steht folgendes in der Studienordnung:

    (1) Die Studierenden sind während des berufspraktischen Studiensemesters kraft Gesetzes in

    der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im Schadensfalle übermittelt die Projektstudienstelle

    auch der Hochschule eine Kopie der Unfallanzeige.

    (2) Die Krankenversicherung besteht während des berufspraktischen Studiensemesters nach

    den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

    (3) Das Haftpflichtrisiko der Studierenden am Arbeitsplatz ist in der Regel für die Laufzeit des

    Projektstudienvertrages durch die Allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Projektstudienstelle

    gedeckt. Sofern das Haftpflichtrisiko nicht durch eine von der Projektstudienstelle

    abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, wird den Studierenden empfohlen,

    eine der Dauer und dem Zweck des Projektstudienvertrages angepasste Haftpflichtversicherung

    abzuschließen.


    Meine Frage hierzu wäre nun, ist dies sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich genauso zu behandeln wie ein Pflichtpraktikum im Sinne eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums mit Vergütung?

     

  • 02
    RE: Projektstudium

    Hallo J. W.,

    Ihrer Auffassung, dass das von Ihnen beschriebene Projektstudium sozialversicherungsrechtlich analog den Regelungen eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums zu behandeln ist, stimmen wir zu.
    Bezüglich der steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, dies mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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