Guten Tag,
wir möchten einem eingeschriebenen Studenten ein Projektstudium bei uns im Betrieb anbieten.
Laut der Projektstudienordnung handelt es sich um ein berufspraktisches Studiensemester mit mindestens 10 Wochen und muss dem Umfang einer Vollbeschäftigung entsprechen. Während des berufspraktischen Studiensemesters bleibt der Studierende Zugehöriger der
Hochschule mit allen Rechten und Pflichten. Zum Thema Versicherungsschutz steht folgendes in der Studienordnung:
(1) Die Studierenden sind während des berufspraktischen Studiensemesters kraft Gesetzes in
der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im Schadensfalle übermittelt die Projektstudienstelle
auch der Hochschule eine Kopie der Unfallanzeige.
(2) Die Krankenversicherung besteht während des berufspraktischen Studiensemesters nach
den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
(3) Das Haftpflichtrisiko der Studierenden am Arbeitsplatz ist in der Regel für die Laufzeit des
Projektstudienvertrages durch die Allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Projektstudienstelle
gedeckt. Sofern das Haftpflichtrisiko nicht durch eine von der Projektstudienstelle
abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, wird den Studierenden empfohlen,
eine der Dauer und dem Zweck des Projektstudienvertrages angepasste Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
Meine Frage hierzu wäre nun, ist dies sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich genauso zu behandeln wie ein Pflichtpraktikum im Sinne eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums mit Vergütung?