Expertenforum - Prognosezeitpunkt bei rückwirkender Tariferhöhung

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  • 01
    Prognosezeitpunkt bei rückwirkender Tariferhöhung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich hoffe, Sie können mir eine grundsätzliche Frage zur Prognose bei geringfügiger Beschäftigung und Gleitzone beantworten.


    Rückwirkend ab 01.04.25 soll es eine Tariferhöhung im TVöD geben.

    Meine Recherche hat ergeben, dass eine dementsprechende Prognose für die Zukunft erfolgen muss ab dem Zeitpunkt des Tarifabschlusses. Leider ist unklar, welcher Zeitpunkt hier genau gemeint ist.

    Die Tarifeinigung (inklusiver der neuen Tabellenentgelte) wurde am 06.04.25 erzielt. Die Erklärungsfrist, bis zu der noch Einwendungen erhoben werden konnten, ist am 14.05.25 abgelaufen.

    In der zweiten Junihälfte folgen die Redaktionsverhandlungen. Bis dahin ist der Tarifvertrag noch nicht unterschrieben.


    Zu welchem Zeitpunkt muss nun die zukunftsorientierten Prognose erfolgen?

    Für eine Rückmeldung bin ich Ihnen sehr dankbar.

     

  • 02
    RE: Prognosezeitpunkt bei rückwirkender Tariferhöhung

    Guten Tag,
     
    Änderungen des Arbeitsentgelts (z. B. eine Entgelterhöhung aus Anlass einer bereits feststehenden Tariferhöhung) dürfen erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.
     
    Eine neue Beurteilung ist ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Tariferhöhung notwendig.
     
    Wird die Geringfügigkeitsgrenze infolge einer rückwirkenden Erhöhung des Arbeitsentgelts überschritten, liegt eine nicht geringfügige Beschäftigung von dem Tage an vor, an dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist (z. B. Tag des Abschlusses eines Tarifvertrags). Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der geringfügigen Beschäftigung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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