Liebes Expertenteam!
Wir haben eine Beschäftigte, die Anfang Dezember 2025 in Mutterschutz geht und derzeit wegen Überschreitung der JAEG freiwillig krankenversichert ist. Sind wir nun als Arbeitgeber verpflichtet in diesem Fall für das Jahr 2026 eine neue Prognoseberechnung bzgl. der Pflichtversicherung vorzunehmen und die Mutterschutzzeiten darin zu berücksichtigen?
Gemäß der Hinweise vom GKV Spitzenverband vom 20.03.2019 Seite 9 und Seite 12 sowie das darin aufgeführte Urteil des BSG vom 07. Juni 2018 müssen die objektiv feststehenden Entgeltveränderungen bei der Neuberechnung 2026 (somit auch die Mutterschutzfristen ohne Entgelt) berücksichtigt werden.
Für die Beschäftigte ist dieser Sachverhalt von großer Wichtigkeit, da sie somit während der Elternzeit die Krankenkassenbeiträge zur freiwilligen Versicherung nicht selbst zahlen müsste, da sie ab 2026 wieder pflichtversichert werden könnte.
Herzlichen Dank für die Hilfe!