Ein Arbeitnehmer ist jahrelang als Hausmeister bei einem Architekturbüro beschäftigt. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden ordnungsgemäß einbehalten und an die jeweilige Einzugsstelle abgeführt.
Neben der Arbeitnehmertätigkeit möchte er zusätzlich noch Tätigkeiten auf einer Baustelle seines Arbeitgebers ausüben. Dort ist er nicht als Hausmeister tätig, sondern sichtet und sortiert alte Pläne und Unterlagen, prüft diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit und vernichtet ungültige Unterlagen (Tätigkeit laut Arbeitnehmer ähnlich wie die eines Bauleiters).
Nun möchte der Arbeitnehmer einmalig eine Privatrechnung an diese Firma stellen und für diese Tätigkeit inkl. Fahrtkosten und Verpflegung eine Pauschale in Höhe von 8.000,00 EUR berechnen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es sich dabei um sv-pflichtiges Arbeitsentgelt handelt.
Allerdings ist die Tätigkeit eine andere als die, welche normalerweise ausgeübt wird.
Falls eine Privatrechnung dennoch in Frage kommt - Welche Unterlagen benötige ich, damit es bei der nächsten SV-Prüfung nicht zu Nachzahlungen kommt?