Expertenforum - Privater Arbeitgeber

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  • 01
    Privater Arbeitgeber

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgenden Fall: Ein älteres Ehepaar (beide Privatpersonen) möchten gerne eine Pflegekraft (aus der EU) in ihrem Privathaushalt anstellen. Die Tätigkeit soll mit 40 Wochenstunden (über 556,00€) ausgeführt werden. Wie wird dieser Fall abgerechnet bzw. wo muss der private Arbeitgeber angemeldet werden? Wie bekomme ich für das Ehepaar eine Betriebsnummer? Bei der Betriebsnummerstelle gibt es diesen Fall nicht. Über die Minijob-Zentrale ginge nur Haushaltscheckverfahren bis 556,00€. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen D. Scharn

  • 02
    RE: Privater Arbeitgeber

    Hallo D. Scharn,
     
    die Betriebsnummer wird vom Betriebsnummern-Service der Arbeitsagentur vergeben und sollte vom Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem feststeht, dass Arbeitnehmer eingestellt werden. Dies gilt auch für Personen, die in Ihrem „Privathaushalt“ Mitarbeiter beschäftigten, unabhängig ob es sich um geringfügig entlohnte oder versicherungspflichte Beschäftigte handelt. Ohne Vorliegen einer gültigen Betriebsnummer können weder die Meldungen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung erfolgen, noch können Beitragsnachweise übermittelt oder Zahlungen einem Beitragskonto zugeordnet werden.
     
    Da die Betriebsnummer auch für beschäftigte Personen im Privathaushalt nur „online“ beantragt werden kann, empfehlen wir Ihnen, in dem Bereich „Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer“ die Funktion „Privathaushalt“ und den Fall „für einen Privathaushalt, in dem Arbeitnehmer/innen versicherungspflichtig und mehr als geringfügig (mehr als Minijobber) beschäftigt werden bzw. das Haushaltsscheckverfahren keine Anwendung findet“ anzugeben. Den Link hierzu haben wir Ihnen beigefügt:
     
    https://web.arbeitsagentur.de/bno-prod/ui/antrag/hinweise
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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