Liebes Expertenteam,
wir benötigen eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung zu einem angestellten Arzt in unserer Praxis und seinem Versicherungsstatus in der Krankenversicherung.
Der Arzt ist privat versichert und überschreitet im Januar 2025 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) der Krankenversicherung und kann sich daher privat versichern.
Laut Erstinfo sollte er zum 31.01.25 austreten, allerdings besagt eine Änderungsvereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis vom 01.02.2025 bis 31.12.2025 ruht (unbezahlte Freistellung).
Muss der angestellte Arzt rückwirkend in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, und wie sieht es bei seiner Rückkehr im Januar 2026 aus?
Die Beitragsbemessungsgrenze wird zum Jahresanfang 2026 wie üblich wieder angepasst, ohne Gehaltserhöhung würde der Arzt unter der Grenze liegen. Gibt es eine Ausnahmeregelung, die es ihm trotz Unter der JAE erlaubt, privat versichert zu bleiben, weil er in Teilzeit (20 Std.) beschäftigt ist und bei Stundenerhöhung die JAE-Grenze wieder überschreiten könnte?
Vielen lieben Dank für die Bearbeitung und Unterstützung.