Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.01.2026 werden die privaten KV/PV Beiträge für den Arbeitgeberzuschuss und die KV/PV Beträge für die Vorsorgeaufwendungen digital vom Bundeszentralamt für Steuern an die Arbeitgeber übermittelt.
Leider gibt es bestimmte Konstellationen, bei denen die Beiträge falsch oder unvollständig an die Arbeitgeber übermittelt werden. Viele privaten Krankenkasse weigern sich eine Arbeitgeberbescheinigung in Papierform auszustellen mit dem Hinweis, dass alles nur noch elektronisch übermittelt wird.
Laut unserer Recherche sind private Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherungsnehmer über die an das Finanzamt übermittelten Daten zu informieren. Leider habe ich keine gesetzliche Grundlage zu dieser Informationspflicht gefunden. Haben Sie dazu eine gesetzliche Grundlage, so dass die Arbeitnehmer damit die private Krankenversicherung zu einer Bestätigung der KV-Beiträge bewegen können?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.