Liebes Expertenteam,
eine Frage zum Thema privater Krankenversicherung.
Folgendes Szenario:
Eine selbständige Ärztin die über 55 Jahre alt ist, ist als Vertreterin tätig.
Wir möchten sie einstellen, aber sie wird nicht das Gehalt erhalten um über der Versicherungsgrenze zu landen.
Ist es für sie trotzdem möglich in der privaten Krankenversicherung zu bleiben oder muss sie bei einer Einstellung und bei nicht Überschreitung der Versicherungsgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
So wie wir es recherchiert haben, muss sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, weil sie über 55 Jahre alt ist.
Unter der Bedingung, dass in den letzten fünf Jahren keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlag.
Vielen Dank für die Rückmeldung.