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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Private KV

    Liebes Expertenteam,


    eine Frage zum Thema privater Krankenversicherung.

    Folgendes Szenario:

    Eine selbständige Ärztin die über 55 Jahre alt ist, ist als Vertreterin tätig.

    Wir möchten sie einstellen, aber sie wird nicht das Gehalt erhalten um über der Versicherungsgrenze zu landen.

    Ist es für sie trotzdem möglich in der privaten Krankenversicherung zu bleiben oder muss sie bei einer Einstellung und bei nicht Überschreitung der Versicherungsgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?


    So wie wir es recherchiert haben, muss sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, weil sie über 55 Jahre alt ist.

    Unter der Bedingung, dass in den letzten fünf Jahren keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlag.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Private KV

    Hallo Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Wetterau GbR,
     
    aufgrund Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Ärztin hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist und parallel eine dem Grunde nach versicherungspflichtige Beschäftigung bei Ihnen ausübt.
     
    In einem solchen Fall besteht in dem Beschäftigungsverhältnis keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, sondern nur Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet demnach „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Der Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmerin wird hierbei im Rahmen ihrer privaten Krankenversicherung fortgesetzt.
     
    Zu beachten ist, dass aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht, da hauptberuflich Selbstständige nicht zu den in § 257 Abs. 2 SGB V genannten Personenkreisen gehören.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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