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  • 01
    Private Krankenversicherung Zuschuss Kinder

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen Mitarbeiter der privat versichert ist und den Höchstbetrag beim Zuschuss noch nicht ausgeschöpft hat.

    Seine Frau arbeitet in Teilzeit und ist ebenfalls bei einer anderen Krankenkasse privat versichert, allerdings ist ihr Sohn auch bei ihr mitversichert. Aufgrund der Teilzeit erhält sie auch nur einen entsprechenden Anteil beim Zuschuss.

    Unser Mitarbeiter hat jetzt die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber von seiner Frau eingereicht, mit der Bitte den entsprechenden Zuschuss bis zur Höchstgrenze zu leisten.

    Aus unserer Sicht müsste der Sohn bei unserem Arbeitnehmer mit versichert sein um den Zuschuss auszuschöpfen? Wir können nicht feststellen inwieweit ein Zuschuss bei der Ehefrau berücksichtigt wird. Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise ?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Private Krankenversicherung Zuschuss Kinder

    Guten Tag,
     
    für die Ermittlung der Höhe des Beitragszuschusses für privat krankenversicherte Arbeitnehmer sind auch die Aufwendungen für seine privat krankenversicherten Angehörigen zu berücksichtigen, wenn diese bei Versicherungspflicht des Arbeitnehmers nach § 10 SGB V familienversichert wären. Voraussetzung ist ferner, dass die Familienangehörigen auch tatsächlich privat krankenversichert sind. Nicht erforderlich ist, dass die private Versicherung des Arbeitnehmers und die seiner Angehörigen bei demselben Versicherungsunternehmen bestehen.
     
    Beschäftigte, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers zur  Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei - ausgehend vom aktuell geltenden gesetzlichen Beitragssatz - grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zu bemessenden Beiträge zur Hälfte.
     
    Bestünde dem Grunde nach also ein Anspruch auf eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, können die Aufwendungen für die privat krankenversicherten Angehörigen berücksichtigt werden. Hier ist ebenfalls eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens notwendig, in der bestätigt wird, dass die Versicherung den gesetzlich geforderten Voraussetzungen entspricht.
     
    Sind beide Elternteile in einer privaten Krankenkasse versichert, ist es unerheblich, bei welcher das Kind mitversichert ist. Aus der Bescheinigung des Versicherungsunternehmens können Sie erkennen, ob das Kind bei der Mutter versichert ist und auch die Höhe der Prämien ersehen.  Ist die Ehefrau jedoch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse könnte das Kind nur in der PKV des Vaters versichert werden.
     
    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Ihnen alle für die korrekte Beitragsabführung notwendigen Unterlagen einzureichen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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