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  • 01
    Private Krankenversicherung bei voller Erwerbsminderungsrente & Hinzuverdienst

    Hallo Expertenteam,

    wir haben einen Mitarbeiter, der seit September eine volle Erwerbsminderungsrente erhält und privat versichert. Ab Dezember ist er bei uns beschäftigt mit einem Verdienst innerhalb der Gleitzone und wäre damit als gesetzlich pflichtversichert.

    Wie ist das in dieser Konstellation zu bewerten bzw. wie wäre der Beitragsgruppenschlüssel?

    Gruß,

    Jana Schaffrath

  • 02
    RE: Private Krankenversicherung bei voller Erwerbsminderungsrente & Hinzuverdienst

    Hallo Frau Schaffrath,
     
    bei Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel grundsätzlich „3101“ (Personengruppenschlüssel „101“).

    Sofern das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Bereich von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegt, sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.
     
    Allerdings ist zu klären, ob die Regelungen des § 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V Anwendung finden.
     
    Danach werden für Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt, wenn sie unmittelbar zuvor keinen ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können und privat krankenversichert waren.
     
    Das bedeutet, dass Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig werden, versicherungsfrei bleiben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb der Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit, also zwei Jahre und sechs Monate, krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 SGB V als hauptberuflich selbständig Tätige nicht krankenversicherungspflichtig waren.
     
    Sofern in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt die Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V Anwendung finden, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel „101“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Private Krankenversicherung bei voller Erwerbsminderungsrente & Hinzuverdienst

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Der Mitarbeiter ist noch nicht 55. Dann wäre er wieder versicherungspflichtig trotz voller Erwerbsminderungsrente innerhalb der Gleitzone?

    Er ist nur befristet beschäftigt, möchte aber weiterhin privat versichert sein. Diese Möglichkeit würde demnach nicht bestehen?

    Gruß,

    Jana Schaffrath

     

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