Hallo liebes Experten-Team,
ich habe eine Frage zu einer privaten KV aus dem EU Ausland. Bleibt die pKV weiterhin bestehen oder muss sich der Mitarbeiter nach dem Umzug nach Deutschland neu versichern?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
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Hallo liebes Experten-Team,
ich habe eine Frage zu einer privaten KV aus dem EU Ausland. Bleibt die pKV weiterhin bestehen oder muss sich der Mitarbeiter nach dem Umzug nach Deutschland neu versichern?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Guten Tag,
das Sozialversicherungsrecht (SV-Recht) richtet sich immer nach dem Territorialprinzip, d. h. es gilt das SV-Recht des Landes, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.
Unterliegt der Mitarbeiter der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in Deutschland muss die Anmeldung zu einer wählbaren gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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