Ein Mitarbeiter ist PKV versichert und krankgeschrieben. Zwischenzeitlich ist er im Krankengeldbezug.
Im Gegenteil zu den Arbeitnehmern die gesetzlich krankenversichert sind, ist ein Arbeitnehmer der bei der PKV versichert ist, verpflichtet ein Attest vorzulegen. Ist dies korrekt und wo steht dies nachvollziehbar.
Vielen Dank vorab.