Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Private Krankenversicherung

    Ein Mitarbeiter ist PKV versichert und krankgeschrieben. Zwischenzeitlich ist er im Krankengeldbezug.

    Im Gegenteil zu den Arbeitnehmern die gesetzlich krankenversichert sind, ist ein Arbeitnehmer der bei der PKV versichert ist, verpflichtet ein Attest vorzulegen. Ist dies korrekt und wo steht dies nachvollziehbar.

    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Private Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Private Krankenversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gesetzlich geregelt sind die Anzeige- und Nachweispflichten in § 5 EFZG. Die Regelung zur Vorlage eines ärztlichen Attests, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, finden Sie in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung regelt § 5 Abs. 1a EFZG lediglich die Vorstellungspflicht bei einem Arzt.


    Insofern ist Ihre Auffassung für die privatversicherten Arbeitnehmer zutreffend.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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