Ein privat versicherter Arbeitnehmer (33 Jahre) hat im Jahr 2025 nur aufgrund eines Elternzeitmonats die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten.
Auch in diesem Jahr wird er wieder ab dem 03.03.2026 einen Monat Elternzeit beanspruchen und dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 unterschreiten.
Tritt wieder Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ab 2026 ein?