Hallo,
ein MA ist langjährig in der privaten Krankenversicherung und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze findet Anwendung. Der MA ist 56 Jahre alt.
Meine Frage, muss der MA, trotz dass er über 55 Jahre alt ist, die besondere JAE überschreiten und gilt das dann bis zu seinem Renteneintritt?
Danke für Ihre Antwort.