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  • 01
    Private Krankenversicherung

    Hallo,

    ein MA ist langjährig in der privaten Krankenversicherung und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze findet Anwendung. Der MA ist 56 Jahre alt.

    Meine Frage, muss der MA, trotz dass er über 55 Jahre alt ist, die besondere JAE überschreiten und gilt das dann bis zu seinem Renteneintritt?

    Danke für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Private Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritt, gilt eine „besondere“ – niedrigere – Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer am 31.12.2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer „substitutiven“ Krankenversicherung versichert war. Eine substitutive Krankenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die dem vollständigen oder teilweisen Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung dient; hierzu gehört beispielsweise die private Krankheitsvollversicherung.
     
    Die „besondere“ Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für die unter die Bestands- und Vertrauensschutzregelung fallenden Arbeitnehmer sowohl in dem am 31.12.2002 bestehenden Beschäftigungsverhältnis anwendbar als auch für alle künftigen Beschäftigungsverhältnisse zu beachten, selbst wenn zwischenzeitlich Versicherungspflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes (z. B. wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld) bestanden hat.
     
    Wird diese Grenze unterschritten, tritt grundsätzlich sofort Krankenversicherungspflicht ein. In dem von Ihnen geschilderten Fall würde diese Versicherungspflicht jedoch durch die Krankenversicherungsfreiheitsregelung 55-Jahre verdrängt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Private Krankenversicherung

    Danke für die Auskunft.

    Das bedeutet also, wenn der MA im Jahr 2025 unter der JEG von 66.150,00 Euro liegt, kann er in seiner substitutiven privaten Krankenversicherung bleiben, es tritt keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

    Danke für eine Rückinformation.

  • 04
    RE: Private Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    wir stimmen Ihnen zu, da der Mitarbeiter bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat, verbleibt er in der PKV.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Private Krankenversicherung

    Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Eine abschließende Frage haben wir noch:

    Der MA ist im Mai 2025 56 Jahre alt geworden, war also noch 4 Monate 55 Jahre alt. Findet die "Krankenversicherungsfreiheitsregelung 55-Jahre" dann trotzdem ihre Anwendung?

    Danke für Ihre Antwort.

     

  • 06
    RE: Private Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung wird u.a. im § 6 Abs. 3a SGB V beschrieben:
    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. 
    Aus diesem Grunde verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit des Mitarbeiters. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 07
    RE: Private Krankenversicherung

    Guten Tag, eine zusätzliche Frage zur Privaten Krankenversicherung nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Wenn eine Person im Mai 2025 56 Jahre alt geworden ist und im Jahr 2025 unter der JEG von 66.150,00 Euro liegt, wie verhält es sich mit Eintritt der Versicherungspflicht, wenn die Person bis zum 31.12.2021 gesetzlich krankenversichert war und ab 01.01.2022 durchgehend in seiner substitutiven privaten Krankenversicherung versichert war? Tritt trotzdem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • 08
    RE: Private Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    dass 55. Lebensjahr vollendet man einen Tag vor seinem 55. Geburtstag. Nach Ihrer Schilderung wurde der Mitarbeiter im Mai 2025 56 Jahre alt, also wurde das 55. Lebensjahr im Mai 2024 bereits vollendet, so dass es bei unserer Antwort verbleibt und eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 09
    RE: Private Krankenversicherung

    Nochmal vielen Dank für die Antwort. Abschließend dazu, der MA hatte aber bis Ende 2021 eine GKV-Mitgliedschaft. Ist das trotzdem unerheblich und er bleibt PKV?


     

  • 010
    RE: Private Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine verbindliche Beurteilung vornehmen können, da uns die notwendigen Unterlagen zur GKV-Versicherung nicht vorliegen.

    Wir empfehlen Ihnen, die im Jahr 2021 zuständige gesetzliche Krankenkasse einzubinden, damit Sie eine verbindliche Beurteilung erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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