Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter erreicht die gesetzliche Rentenaltersgrenze zum 01.01.2026, stellt keinen Antrag auf die Rente und arbeitet über die Hinausschiebungsvereinbarung zwei Jahre weiter. Wie ändert sich sein Versicherungsstatus in diesem Fall? Ist die Beitragsgruppenschlüssel in diesem Fall: 0320 oder 0310, zahlt Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung die Beiträge weiter selber und der Arbeitgeber?. Die PGS wäre dann bei BGS: 0320 die 119 und bei 0310 die 120? Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung liegt bis aktuell nicht vor. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
VG