Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Mitarbeiterin (geboren 08.1958) ist privat krankenversichert und hat ab 01.09.2024 die Regelaltersgrenze der DRV erreicht. Sie wird von dort aus eine kleine Rente erhalten.
Die Regelaltersgrenze in der Ärzteversorgung erreicht sie in 05.2025.
Für mich eindeutig ist, dass sie ab 09.2024 keine AV mehr zahlen muss, ausschließlich nur der AG.
(Beitragsgruppe 2)
Lt. Ärzteversorgung zahlt der AG und der AN weiterhin den vollen RV Beitrag an die Ärzteversorgung
Allerdings bin ich mir bei der KV und PV nicht sicher. Wie ist hier zu verfahren?
Richtet sich die Schlüsselung bei 2 Renten grundsätzlich immer nach der Ärzteversorgung?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!