Guten Tag,
ein Mitarbeiter von uns, der privat versichert ist, wird zwei Monate lang auf Grund von Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Er kommt in dieser Zeit unter die Beitragsbemessungsgrenze der KV. Das voraussichtliche Jahreseinkommen wird aber trotzdem die JAE überschreiten. Wir verhält es sich in diesen zwei Monaten mit dem Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung? Können wir diesen trotzdem zu 50% bezahlen oder muss dieser anteilig in Teilzeit oder anhand der BBG berechnet werden?
Vielen Dank!