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  • 01
    Privat versichert unter BBMG weil über 55 Jahre - Anspruch auf AG Zuschuss zur KV/PV

    Guten Tag,


    meines Wissens nach haben ausschließlich wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze private versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf den AG Zuschuss zur KV und PV.


    Wie verhält es sich bei einem Arbeitnehmer, der 59 Jahre alt ist, 5.500 € brutto verdient, ab Januar 2026 abhängig beschäftigt angestellt ist und bisher (seit?) privat versichert war, weil selbständig. Hat er einen Anspruch auf AG Zuschuss?

  • 02
    RE: Privat versichert unter BBMG weil über 55 Jahre - Anspruch auf AG Zuschuss zur KV/PV

    Sehr geehrte Frau Peters,
     
    nach § 257 Abs. 2 SGB V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) versicherungsfrei oder die von der Krankenversicherungspflicht befreit (§ 8 SGB V) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    In Ihrem Fall hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Privat versichert unter BBMG weil über 55 Jahre - Anspruch auf AG Zuschuss zur KV/PV

    Danke für die superschnelle Info!

    Der Zuschuss zur KV bezieht sich auf den elektronisch gemeldeten Gesamtbeitrag oder auf die Basisabsicherung? Ich habe 2 Werte gemeldet bekommen... bei der PV nur einen Wert.


    Besteuerungszeitraum der KVPV 1

    2026

    KVPVGueltigAb 1-1

    1

    KVPVGueltigBis 1-1

    12

    KV freiw. Beitrag

    631,00

    Basisabsicherung (KV) - Dem AG mitgeteilte Zahlungen des AN zur PrivatenKrankenversicherung

    465,00

    PV freiw. Beitrag

    112,00

    Basisabsicherung (PV) - Dem AG mitgeteilte Zahlungen des AN zur PrivatenPflegeversicherung

    112,00

  • 04
    RE: Privat versichert unter BBMG weil über 55 Jahre - Anspruch auf AG Zuschuss zur KV/PV

    Sehr geehrte Frau Peters,
     
    Beschäftigte, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei - ausgehend vom aktuell geltenden gesetzlichen Beitragssatz - grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung zu bemessende Beiträge zur Hälfte, maximal aber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
    2026 sind das maximal 508,59 Euro in der KV und 104,63 in der PV pro Monat.
     
    In Ihrem konkreten Beispiel ist der höhere KV-Beitrag in Höhe von 631,00 Euro für die Ermittlung des Arbeitgeber-Zuschusses heranzuziehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Privat versichert unter BBMG weil über 55 Jahre - Anspruch auf AG Zuschuss zur KV/PV

    Hallo,

    diese Frage brennt mir auch auf den Nägeln. Allerdings wurde diese mir hier in diesem Forum vor geraumer Zeit anders beantwortet, nämlich dass der parallel hauptberuflich selbständige Arbeitnehmer über 55 Jahren keinen Anspruch auf Zuschuss für die PKV hat.


    M. E. ist dies richtig (kein Zuschuss), denn der Arbeitnehmer kann ja nicht nach § 6 Abs. 3a i. S. d. § 257 Abs. 2 SGB V versicherungsfrei werden, da der hauptberuflich Selbständige (auch wenn er älter als 55 Jahre ist nach dem Wortlaut von § 5 Abs. 5 SGV V gar nicht versicherungspflichtig ist. (Daher ist das Wort "nur" in § 257 Abs. 2 SGB V hier folgerichtig obsolet, anders als beim Tatbestandsmal JAEG). Folge: Er hat keinen Anspruch auf Zuschuss.

    Was ist jetzt richtig?

    Besten Dank für eine Antwort

    RudiRatlos

  • 06
    RE: Privat versichert unter BBMG weil über 55 Jahre - Anspruch auf AG Zuschuss zur KV/PV

    Guten Tag,
     
    aus der Sachverhaltsschilderung war nicht zu entnehmen, dass eine hauptberufliche Selbstsändigkeit gegeben ist. Wir haben bei unserer Antwort unterstellt, dass die Beschäftigung im Anschluss an die Selbstständigkeit ausgeübt wird und Personen, die grundsätzlich versicherungspflichtig sind, jedoch das 55. Lebensjahr bereits erreicht haben, haben einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung.
     
    Sofern der betreffende Arbeitnehmer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig und somit nicht krankenversicherungspflichtig ist (§ 5 Abs.5 SGB V), besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, da hauptberuflich selbstständige Personen nicht zu den in § 257 SGB V genannten Personenkreisen gehören.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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