Expertenforum - privat versichert und Beihilfeberechtigt

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  • 01
    privat versichert und Beihilfeberechtigt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir möchten eine Mitarbeiterin einstellen (62 Jahre), die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen wird. Der Ehemann ist Pensionär und beihilfeberechtigt. Die Mitarbeiterin hat eine Bescheinigung vorgelegt, wonach sie als berücksichtigsfähige Person ebenfalls Beihilfeanspruch zu 70 Prozent hat. Gleichzeitig hat sie eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung vorgelegt mit folgendem Inhalt: "im Versicherungsumfang ist eine Krankheitskostenvollversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung und eine Private Pflegepflichtversicherung enthalten"..."Zudem wird bestätigt, dass der Versicherungsschutz in Art und Umfang den Leistungen der GKV entspricht (SGB V)."

    Hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten KV und PV? Vielen Dank.

  • 02
    RE: privat versichert und Beihilfeberechtigt

    Hallo Karl,

    nach § 257 Abs. 2 SGB V erhalten Beschäftigte, die allein auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Davon ausgehend, dass gemäß Ihren Angaben die Mitarbeiterin keinen Beamtenstatus innehat und die Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V Anwendung finden, besteht nach den oben aufgeführten Regelungen ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung.
     
    Darüber hinaus besteht in einem solchen Fall auch ein Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: privat versichert und Beihilfeberechtigt

    Noch ein Nachtrag zur Frage: Die Mitarbeiterin hat nun eine Bescheinigung der privaten KV und privaten PV eingereicht. Als Versicherungsnehmer ist der Ehemann aufgeführt, als versicherte Person ist die Ehefrau aufgeführt. Wirkt sich das auf den Anspruch auf AG-Zuschuss aus oder ist das nicht relevant?

    Vielen Dank.

  • 04
    RE: privat versichert und Beihilfeberechtigt

    Hallo Karl,

    die Voraussetzungen für einen Beitragszuschuss sind auch erfüllt, wenn nicht die Arbeitnehmerin selbst, sondern z.B. der Ehemann den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Die Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers ist anspruchsbegründend. Die Gewährung des Beitragszuschusses ist lediglich daran gebunden, dass eine beitragspflichtige private Krankenversicherung existiert. Dabei können die Arbeitnehmerin und der Ehegatte durchaus auch bei unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen versichert sein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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