Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten eine Mitarbeiterin einstellen (62 Jahre), die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen wird. Der Ehemann ist Pensionär und beihilfeberechtigt. Die Mitarbeiterin hat eine Bescheinigung vorgelegt, wonach sie als berücksichtigsfähige Person ebenfalls Beihilfeanspruch zu 70 Prozent hat. Gleichzeitig hat sie eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung vorgelegt mit folgendem Inhalt: "im Versicherungsumfang ist eine Krankheitskostenvollversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung und eine Private Pflegepflichtversicherung enthalten"..."Zudem wird bestätigt, dass der Versicherungsschutz in Art und Umfang den Leistungen der GKV entspricht (SGB V)."
Hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten KV und PV? Vielen Dank.