Expertenforum - privat oder freiwillg gesetzlich versichert als Arbeitnehmer aus Polen

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    privat oder freiwillg gesetzlich versichert als Arbeitnehmer aus Polen

    Hallo an das Expertenteam,


    wir möchten gerne einen polnischen Mitarbeiter einstellen, mit einem deutschen Arbeitsvertrag des Unternehmen in Deutschland / Wilsdruff bei Dresden. Er soll 8.000€ im Monat verdienen, ist ledig und hat Steuerklasse 1. Kann er sich in Polen privat versichern oder muss er sich in Deutschland privat oder freiwillig gesetzlich versichern?

    Sein Wohnsitz ist in Polen. Da er einen deutschen Arbeitsvertrag hat muss er seine Sozialabgaben in Deutschland versteuern und müsste somit eine private Krankenkasse in Deutschland sich suchen oder sich gesetzlich privat versichern lassen in der AOK?

    Er wäre dann unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig?

    Hierbei gilt die Grenzgängerreglung?


    Vielen dank für eine Rückmeldung.


     

  • 02
    RE: privat oder freiwillg gesetzlich versichert als Arbeitnehmer aus Polen

    Sehr geehrte Frau Wutzler,
     
    die sozialversicherungsrechtliche Fragestellung zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden Ihnen bereits heute Vormittag - aufgrund Ihrer Anfrage vom 08.11.2024  - beantwortet.
     
    Die Grenzgänger-Eigenschaft im Sozialversicherungsrecht ist gegeben, wenn der Arbeitnehmende eine Beschäftigung in Deutschland ausübt und täglich oder aber zumindest einmal in der Woche in seinen Wohnstaat zurückkehrt.
     
    Ihre zweite Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: privat oder freiwillg gesetzlich versichert als Arbeitnehmer aus Polen



    Sehr geehrter Fragesteller,


    im Folgenden dürfen wir die lohnsteuerlichen Aspekte Ihrer Frage beantworten und Sie bitten, sich wegen der SV-rechtlichen Themen an die Fachexperten Sozialversicherung zu wenden. Vielen Dank!


    In der geschilderten Konstellation ist für die (beschränkte oder unbeschränkte) Einkommenssteuerpflicht entscheidend, ob der Arbeitnehmer (ungeachtet des ersten Wohnsitzes in Polen) in Deutschland über eine Wohnung selbst verfügt (z.B. selbst oder vom Unternehmen angemietete Wohnung am Arbeitsplatz in Deutschland). Ist dies der Fall, besteht grundsätzlich unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland.


    Für die Besteuerung des Arbeitseinkommens gilt wiederum nach dem Deutsch-Polnischen DBA: Grenzgängerregelungen existieren nicht.


    Gemäß Art. 15 Abs. 1 des Deutsch-Polnischen DBA wird das Arbeitseinkommen in Deutschland versteuert, wenn der Arbeitsort in Deutschland liegt. Die in Abs. 2 der Norm genannten Ausnahmen treffen nicht zu, wenn der Arbeitgeber in Deutschland ansässig ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.